
Seit 2004 bin ich selbstständiger Rechtsanwalt, 16 Jahre lang als Partner einer mittelgroßen Rechtsanwaltskanzlei und – nachdem wir die Kanzlei aufgrund äußerer Umstände auflösen mussten – als Einzelanwalt. Davor war ich unter anderem fünf Jahre lang Zivilrechtsdozent.
Als Anwalt habe ich mich, mit wechselnden Schwerpunktsetzungen, ausschließlich mit Zivilrecht befasst, das wegen seiner komplexen Logik meine Leidenschaft ist. Von Anfang an steht dabei die Immobilie im Zentrum meines juristischen Interesses. Im Laufe der Zeit habe ich sämtliche damit in Zusammenhang stehende Rechtsgebiete bearbeitet. Seit einigen Jahren bin ich zudem schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig.
Nachdem meine Notartätigkeit nun den Großteil meiner Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, werde ich mich als Rechtsanwalt nur noch mit immobilienrechtlichen Themen (einschließlich Zwangsvollstreckung und Wohnungseigentumsrecht), sehr gerne mit Erbrecht sowie mit ausgesuchten gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen beschäftigen.