Rechtsanwalt

Immobilienrecht

Als Rechtsanwalt beschäftige ich mich mit allen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere mit kaufvertraglichen Problemstellungen (z.B. Rückabwicklung), dinglichen Belastungen (Grundschulden, Hypotheken, Wegerechten, Geh-/Fahr- und Leitungsrechten und dergleichen), mit Wohnungseigentums- und mit Zwangsvollstreckungsrecht (Versteigerungs-, Teilungsversteigerungsverfahren).

Bei Umschuldungen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Gerne überprüfe ich auch Immobilienkaufvertragsentwürfe, die ein Notarkollege erstellt hat und erläutere Fragen zum Entwurf.

Lange Zeit war ich Mietrechtsanwalt. Insoweit übernehme ich aber allenfalls noch ausgesuchte Problemstellungen an (z.B. Eigenbedarf), nur noch auf Vermieterseite und in der Regel auch nur noch beratend.

Im Immobilienrecht bin ich seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit „zu Hause“. In den vorgenannten Bereichen verfüge ich über langjährige Erfahrung.

Meine Rechtsanwaltstätigkeit steht generell unter dem Vorbehalt, dass meine Notartätigkeit zeitliche Spielräume zulässt.