Rechtsanwalt

Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen im Gesellschafts- und Handelsrecht in verfahrenen Situationen auf Gesellschafterebene oder im Verhältnis zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern zur Verfügung.

Daneben unterstütze ich Sie gerne in internen und externen Haftungsfragen.

Außerdem berate ich in sämtlichen Bereichen des Personengesellschaftsrechts (GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG), insbesondere auch zu Vertragsgestaltungen (soweit Sie nicht überobligatorisch ohnehin eine notarielle Beurkundung wünschen).

Meine Rechtsanwaltstätigkeit steht generell unter dem Vorbehalt, dass meine Notartätigkeit zeitliche Spielräume zulässt.

Weil im Personengesellschaftsrecht grundsätzlich kein Beurkundungszwang herrscht (es sei denn, der Gesellschaftsvertrag begründet die Pflicht zum Erwerb der Veräußerung einer Immobilie), beschränkt sich die notarielle Tätigkeit hier im Wesentlichen auf Handelsregistereintragungen.