Notar in Reinickendorf - Andreas Weingärtner

Wofür benötigt man einen Notar?
Notare übernehmen die rechtliche Beratung und Beurkundung wichtiger Rechtsgeschäfte. In vielen Fällen schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Besonders in Bereichen wie Immobilienkauf, Erbrecht und Gesellschaftsrecht spielt der Notar eine zentrale Rolle.
In Deutschland gibt es zwei Formen des Notariats: den „Nur-Notar“ und den „Anwaltsnotar“, in Berlin den Anwaltsnotar. Unser Notarbüro befindet sich im Berliner Ortsteil Reinickendorf, im nördlichen Abschnitt Hermsdorf.
Als Notar in Reinickendorf mit Kanzlei in Hermsdorf bieten wir umfassende notarielle Leistungen für Grundbuchangelegenheiten wie z.B. Immobilienkauf, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und familienrechtliche Angelegenheiten. Unsere Kanzlei liegt im Norden Reinickendorfs, gut erreichbar für Mandanten aus Tegel, Frohnau, Lübars, Glienicke Nordbahn, Schönfließ, Hohen Neuendorf, Mühlenbeck und Schildow.
Unsere notarielle Leistungen für Reinickendorf & Umgebung
Klicke auf das jeweilige Thema, um schnell dort hin zu gelangen:
1. Immobilienrecht & Grundbuchrecht
2. Erbrecht & Nachlassregelung
3. Gesellschaftsrecht & Unternehmensgründung
4. Familienrecht & Eheverträge
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1. Immobilienrecht & Grundbuchrecht
Der Erwerb oder die Übertragung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, der hohe Vermögenswerte betrifft und daher größtmögliche rechtliche Sicherheit erfordert. Unsere notarielle Begleitung stellt sicher, dass sämtliche rechtlichen Risiken soweit wie möglich ausgeschlossen werden und alle Beteiligten optimal abgesichert sind.
Ein Immobilienkaufvertrag zählt zu den anspruchsvollsten Regelungsgegenständen des Zivilrechts. Er setzt sich aus zahlreichen, von Fall zu Fall variierenden Komponenten zusammen und erfordert daher ein hohes Maß an Fachkompetenz. Wir gewährleisten, dass die Kaufpreiszahlung und die Eigentumsumschreibung rechtssicher abgewickelt werden:
- Der Kaufpreis wird erst dann gezahlt, wenn die Eigentumsumschreibung rechtlich gesichert ist.
- Die Eigentumseintragung erfolgt erst nach Eingang des Kaufpreises.
- Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Vertrag in der Schwebe und kann notfalls ohne größere Vermögensverluste rückabgewickelt werden.
Auch bei der Besicherung von Immobiliendarlehen stehen wir Ihnen zur Seite. Durch eine kluge vertragliche Gestaltung – insbesondere mittels Belastungsvollmacht – sorgen wir dafür, dass Käufer, Verkäufer und Bank ihre Interessen gewahrt sehen, ohne ein unnötiges Risiko einzugehen.
Unsere notarielle Tätigkeit gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Immobiliengeschäft auf einem sicheren Fundament steht.
Benötigen Sie mehr Informationen? Schauen Sie auf der Seite zum Immobilenrecht nach, um mehr Informationen zu erlangen.
Sie benötigen notarielle Unterstützung im Bereich Immobilien oder Grundbuchangelegenheiten? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.
2. Erbrecht & Nachlassregelung
Das Erbrecht ist eine der komplexesten Materien des Zivilrechts – bereits der erbrechtliche Teil des BGB umfasst mehr Vorschriften als das gesamte Strafgesetzbuch. Hinzu kommen zahlreiche allgemeine Regelungen des BGB, die ergänzend einfließen. Erfahrungsgemäß bestehen bei juristischen Laien erhebliche Fehlvorstellungen über erbrechtliche Zusammenhänge.
Gleichzeitig eröffnet diese Komplexität weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten – nicht nur bei der Bestimmung der Erben, sondern auch hinsichtlich der Frage, ob für bestimmte Personen eine andere Teilhabe am Nachlass sinnvoller ist (z. B. Vermächtnisse). Zudem sind Aspekte wie Vor- und Nacherbfolge, Testamentsvollstreckung oder die optimale Nutzung steuerlicher Freibeträge von großer Bedeutung.
Ohne letztwillige Verfügung gilt zwingend die gesetzliche Erbfolge – häufig mit unerwünschten Konsequenzen:
- Einfluss des geschiedenen Ehegatten über das gemeinsame Kind
- Erbrecht des getrennt lebenden Ehepartners bei noch nicht rechtskräftiger Scheidung
- Fehlende Regelungen für Patchworkfamilien, Gläubigerschutz oder Unternehmensbeteiligungen
Auch das beliebte Berliner Testament kann, neben seinen steuerlichen Nachteilen, unerwünschte Bindungswirkungen entfalten – mit der Folge, dass Teile des Nachlasses beim Insolvenzverwalter, der Staatskasse oder ungewollten Dritten landen.
Zwar bedarf eine letztwillige Verfügung nicht zwingend der notariellen Beurkundung (mit Ausnahme des Erbvertrags), doch ist eine sachverständige Beratung dringend anzuraten. Eine notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit und erspart in der Regel die Kosten eines Erbscheinverfahrens. Als Notar in Reinickendorf stehe ich Ihnen dabei gerne zur Verfügung.
Gibt es noch offene Fragen? Schauen Sie auf unserer Seite zum Thema Erbrecht nach, um mehr Informationen zu erfahren.
Sie möchten erbrechtliche Fragen klären oder eine Nachlassregelung rechtssicher gestalten? Kontaktieren Sie uns.
3. Gesellschaftsrecht & Unternehmensgründung
Wenn Sie als Unternehmer einen Notar in Reinickendorf für notarielle Beglaubigungen oder Beurkundungen geschäftlicher Angelegenheiten benötigen, stehen wir Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
Wir begleiten Sie bei der Gründung von GmbH, UG und GmbH & Co. KG, Satzungsänderungen, Unternehmensverkäufen, Gesellschafterwechseln und Umstrukturierungen mit Gesamtrechtsnachfolge. Zudem übernehmen wir die Registeranmeldungen, die das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das BGB vorsehen – seit 01.01.2024 auch für die GbR, sofern sie grundbuchlich eingetragen ist oder als Gesellschafterin auftritt.
Unternehmensnachfolge:
Ein fehlender Abgleich zwischen Gesellschaftsvertrag und Erbrecht kann gravierende Folgen haben. Die Nachfolge sollte frühzeitig geregelt werden, meist durch gezielte Umstrukturierungen.
Gründung:
Satzungen sollten zukunftssicher gestaltet sein, da spätere Änderungen oft schwierig sind. Für die steuerliche Optimierung ist der Steuerberater zuständig – wir sorgen für die rechtssichere Umsetzung in enger Abstimmung mit Fachleuten.
Hier erfährst du mehr über das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Ob Gründung, Umstrukturierung oder Registeranmeldung – wir stehen Ihnen im Gesellschaftsrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine notarielle Begleitung.
4. Familienrecht & Eheverträge
Wie im Erbrecht empfiehlt es sich auch im Familienrecht, vorsorgende und vorausschauende Regelungen zu treffen – idealerweise bevor Konflikte entstehen. Der beste Zeitpunkt für einvernehmliche Vereinbarungen ist kurz vor oder nach der Eheschließung, in Form eines notariell beurkundungspflichtigen Ehevertrags.
Ein Ehevertrag regelt nicht nur den Güterstand, sondern häufig auch Unterhalt und Versorgungsausgleich. Anders als oft angenommen, lassen sich jedoch nicht alle Aspekte beliebig modifizieren. Während beim Güterrecht weitgehender Gestaltungsspielraum besteht, sind Unterhalt und Versorgungsausgleich nur eingeschränkt abänderbar, Ehegatten- und Kindesunterhalt vor der Scheidung gar nicht.
Ein vollständiger Verzicht auf alle ehelichen Folgen ist rechtlich nicht möglich. Statt einer Gütertrennung kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll sein, um lebzeitige steuerfreie Vermögensübertragungen zwischen Ehepartnern zu ermöglichen.
Auf unserer Seite zum Familienrecht stehen Ihnen noch mehr Informationen zur Verfügung.
Ihr Notar in Reinickendorf – Beurkundungen & notarielle Beratung in Hermsdorf
Unsere Kanzlei befindet sich im Norden von Reinickendorf, im Ortsteil Hermsdorf, und ist von Tegel, Frohnau, Lübars, Glienicke Nordbahn, Schönfließ, Hohen Neuendorf, Mühlenbeck und Schildow schnell zu erreichen. Die Kanzlei befindet sich direkt am S-Bahnhof Hermsdorf und ist daher auch gut mit der S-Bahn (S1) erreichbar.
📍 Standort: Glienicker Str. 6a, 13467 Berlin
📞 Telefon: 030544527361
📩 E-Mail: kanzlei@kanzlei-weingaertner.de
Falls gewünscht, bieten wir notarielle Vorbesprechungen auch telefonisch an.
Besuchen Sie unser Notariat in Reinickendorf. Wir stehen Ihnen für Beratung auf höchstem Niveau, saubere Vertragsgestaltungen und die sichere Abwicklung Ihrer notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.
Unsere Notarkanzlei befindet sich in Hermsdorf, einem Ortsteil des Berliner Bezirks Reinickendorf. Weitere Informationen zu unserem Notariat in Hermsdorf finden Sie auf der Startseite.
Häufig gestellte Fragen
Wann brauche ich einen Notar?
Ein Notar ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorschreibt. Dies ist z. B. beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, bei Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und der Gründung einer GmbH der Fall. Ein Notar sorgt für Rechtssicherheit und stellt sicher, dass alle Beteiligten korrekt informiert sind.
Wenn Sie nach einem Notar in Reinickendorf suchen, dann rufen Sie uns gerne unter der +49 (0)30 544 52 73 61 an oder schreiben Sie eine Mail an kanzlei@kanzlei-weingaertner.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Welche Kosten entstehen bei einem Notartermin?
Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert der Beurkundung oder Beglaubigung, sodass jeder Notar in Deutschland die gleichen Gebühren berechnet. Eine unverbindliche Kostenschätzung erhalten Sie direkt in unserer Kanzlei.
Welche Unterlagen benötige ich für eine notarielle Beurkundung?
Die benötigten Unterlagen hängen von der Art der Beurkundung ab. Für einen Immobilienkaufvertrag benötigen Sie z. B. den Kaufvertragsentwurf und Grundbuchauszüge. Bei einer GmbH-Gründung sind der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterliste erforderlich. Gerne informieren wir Sie vorab, welche Dokumente für Ihr Anliegen notwendig sind.
Kann ich einen Notartermin auch ohne Termin wahrnehmen?
Grundsätzlich ist ein Notartermin erforderlich, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. In dringenden Fällen, z. B. für einfache Beglaubigungen, können wir oft auch kurzfristige Termine ermöglichen. Rufen Sie uns gerne an, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Als Notar in Reinickendorf stehe ich Ihnen gerne für Fragen und Anliegen zur Verfügung.