Notar

Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt auf Gründung von GmbH, GmbH & Co KG und UG, auf Satzungsänderungen, Unternehmens- und Anteilsveräußerungen, Gesellschafterwechseln bzw. Bei- und Austritten, Ausgliederungen, Abspaltungen oder sonstige Umwandlungen mit Gesamtrechtsnachfolgewirkung, Schaffung von Konzernstrukturen und natürlich auf den diversen vom Handels- und Gesellschaftsrecht, neuerdings auch vom BGB vorgesehenen Registeranmeldungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Online- Gründung von GmbHs in Betracht.

Weil im Personengesellschaftsrecht grundsätzlich kein Beurkundungszwang herrscht, beschränkt sich die notarielle Tätigkeit insoweit im Wesentlichen auf Registereintragungen, dies allerdings seit 01.01.2024 auch für die GbR, soweit diese Inhaberin eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, insbesondere Eigentümerin ist und im Grundbuch Änderungen vorgenommen werden.  Entsprechendes gilt, wenn die GbR ihrerseits Gesellschafterin einer anderen, in einem Register eingetragenen Gesellschaft ist.

Unternehmensnachfolge

Gerade im Personengesellschaftsrecht ist es allerdings von immenser Wichtigkeit, die Gesellschaftsverträge mit der erbrechtlichen Lage abzugleichen. Es kann katastrophale Folgen nach sich ziehen, wenn ein derartiger Abgleich unterbleibt.

Am besten ist – dies gilt für alle Gesellschaftsformen und auch für den Einzelkaufmann – die Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten in die Wege zu leiten.
Derartige Gestaltung werden in aller Regel mit gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen einhergehen müssen, die auf die konkreten Umstände abzustimmen sind.

Gründung

Bei der Gründung einer Gesellschaft ist empfehlenswert, die Satzung oder sonstige Gesell-schaftsverträge auf vorhersehbare künftige Entwicklungen auszurichten, weil Änderungen, jedenfalls in Mehrpersonengesellschaften, später faktisch schwierig herbeiführbar sein könnten.

Für Ideen zur steuerlich sinnvollen Struktur ist der Steuerberater zuständig, der Notar für deren rechtliche Umsetzung. Für mich ist es in solchen Fällen selbstverständlich, mich mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten, insbesondere Steuerrechtsspezialisten abzustimmen.

Inhaltsverzeichnis

Infoblätter der Bundesnotarkammer

Warnung vor gefälschten Rechnungen

Warning of fake invoices

Information zu Betrugsversuchen bei Gesellschaftsgründungen

Information on attempted fraud related to the formation of companies

Infoblätter der Bundesnotarkammer

Warnung vor gefälschten Rechnungen

Warning of fake invoices

Information zu Betrugsversuchen bei Gesellschaftsgründungen

Information on attempted fraud related to the formation of companies