Viele Ehepaare möchten sicherstellen, dass ihr Vermögen zunächst dem überlebenden Partner zugutekommt und erst im zweiten Schritt an die gemeinsamen Kinder weitergegeben wird. Das sogenannte Berliner Testament ist dafür eine bekannte und in der Praxis häufig genutzte Regelung. Was dabei rechtlich zu beachten ist und warum eine notarielle Beratung dabei sinnvoll sein kann, erläutern wir in diesem Beitrag.
Gegenseitige Absicherung und Bindungswirkung
Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder oder weitere Begünstigte werden als sogenannte Schlusserben vorgesehen. Ziel ist, dass nach dem Tod des Erstversterbenden zunächst der überlebende Partner abgesichert ist und erst später, nach dessen Tod, das verbleibende Vermögen an die Kinder oder andere Erben übergeht.
Was viele nicht wissen: Mit dem Tod des ersten Ehepartners entfaltet das gemeinschaftliche Testament eine Bindungswirkung. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner an die gemeinsam getroffenen Regelungen gebunden ist. Eine spätere Änderung ist nicht mehr ohne Weiteres möglich. Diese Bindungswirkung kann zur Folge haben, dass eine spätere Anpassung des Testaments, zum Beispiel bei veränderten familiären Verhältnissen, nicht mehr zulässig ist.
Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüche
Ein weiterer Aspekt betrifft die steuerliche Seite. Das Berliner Testament kann bei größeren Vermögen zu einer doppelten Belastung führen: Zunächst fällt Erbschaftsteuer beim überlebenden Ehepartner an, später erneut bei den Kindern als Schlusserben. Zwar stehen beiden Ehepartnern hohe Freibeträge zu, doch bei umfangreicherem Vermögen oder Immobilienbesitz kann eine rechtzeitige Planung helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Hinzu kommt, dass die Kinder durch das Berliner Testament im ersten Erbfall von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Sie sind zwar als Schlusserben vorgesehen, gelten im ersten Schritt jedoch als enterbt und haben damit einen Pflichtteilsanspruch. Wird dieser geltend gemacht, kann dies zu finanziellen Belastungen des überlebenden Ehepartners führen. Zwar gibt es sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln, um dies zu verhindern, doch auch diese sind nicht immer rechtssicher und bedürfen einer sorgfältigen Gestaltung.
Alternative Gestaltung über Erbvertrag oder modifiziertes Testament
Das Berliner Testament ist nicht die einzige Möglichkeit, den Nachlass gemeinsam zu regeln. In manchen Fällen kann ein Erbvertrag eine sinnvollere Alternative sein, insbesondere dann, wenn eine stärkere Flexibilität gewünscht oder eine Bindung mit Gegenleistung (etwa im Rahmen einer Pflegevereinbarung) vereinbart werden soll.
Ein Erbvertrag kann auch zwischen nicht verheirateten Paaren geschlossen werden, während das gemeinschaftliche Testament ausschließlich Ehepaaren vorbehalten ist. Zudem lässt sich im Erbvertrag die Bindungswirkung gezielter steuern, zum Beispiel durch Rücktrittsrechte oder Änderungsoptionen für bestimmte Fallkonstellationen.
Mehr Informationen zu Erbverträgen, erhalten sie auf der Seite Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament.
Wann eine notarielle Beratung sinnvoll ist
Ob Berliner Testament, Erbvertrag oder ein individuell formuliertes Testament – in jedem Fall empfiehlt sich eine Beratung beim Notar. Denn häufig zeigt sich erst im Gespräch, ob die gewünschte Regelung rechtlich überhaupt sinnvoll und umsetzbar ist. Der Notar hilft dabei, die individuellen Vorstellungen in eine rechtlich sichere und verständliche Form zu bringen – und kann auch auf steuerliche oder erbrechtliche Konsequenzen hinweisen, die bei der Planung mitbedacht werden sollten.
Darüber hinaus sorgt eine notarielle Beurkundung dafür, dass die Testierfähigkeit dokumentiert ist und das Testament zuverlässig in amtliche Verwahrung gelangt. Im Todesfall kann das Dokument dann über das Zentrale Testamentsregister schnell gefunden und berücksichtigt werden.
Fazit: Klar geregelt – aber mit Augenmaß
Das Berliner Testament kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn Ehepaare sich gegenseitig absichern und ihren Nachlass klar regeln möchten. Es ist jedoch kein Allheilmittel. Die Bindungswirkung, mögliche Pflichtteilsansprüche und steuerliche Folgen sollten frühzeitig durchdacht werden. Mit einer fundierten Beratung und einer rechtssicheren Gestaltung lässt sich sicherstellen, dass der eigene Wille auch im Ernstfall Bestand hat – und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Weitere Informationen zum Berliner Testament finden Sie auch auf der Seite der Bundesnotarkammer.
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