Testament und Erbvertrag – Ihr Notar in Berlin

Die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Wer seinen letzten Willen klar und rechtssicher regeln möchte, findet in der Unterstützung eines erfahrenen Notars Sicherheit. Als Notar in Berlin-Reinickendorf stehe ich Ihnen bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen zur Seite – individuell, zuverlässig und auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt.
Übersicht:
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1. Testament oder Erbvertrag – Wann ist welche Form sinnvoll?
2. Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Überblick
3. Typische Probleme und Risiken
4. Ihre Vorteile bei notarieller Beratung
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Testament oder Erbvertrag – Wann ist welche Form sinnvoll?
Mit einem Testament oder Erbvertrag bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erhalten soll. Dabei können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, Vermächtnisse anordnen oder eine Testamentsvollstreckung regeln. Beide Gestaltungsinstrumente bieten viele Möglichkeiten, unterscheiden sich jedoch in wesentlichen Punkten.
Ein Testament kann flexibel und in der Regel einseitig errichtet werden. Einseitige Testamente ermöglichen es Ihnen, Ihre Verfügungen jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.
Eine notarielle Errichtung ist, wenn auch nicht vorgeschrieben, gleichwohl empfehlenswert, da hierbei diverse Fehler vermieden werden und der Inhalt rechtssicher dokumentiert wird. Ein notarielles Testament wird beim Zentralen Testamentsregister registriert und amtlich verwahrt – das gibt zusätzliche Sicherheit.
Nur Eheleute können ein Testament auch gemeinschaftlich errichten, welches dann so lange einseitig widerruflich ist, solange beide Eheleute noch leben (dies aber nur unter bestimmten, zwingend einzuhaltenden Formvoraussetzungen).
Ein Erbvertrag hingegen schafft eine bindende Regelung. Er wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Während ein einseitiges Testament jederzeit einseitig geändert werden kann, ist die Änderung eines Erbvertrags in der Regel nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich, es sei denn, es wird vertraglich etwas anderes bestimmt. Der Erbvertrag ist daher in erster Linie dann geradezu zwingend zu empfehlen, wenn eine verbindliche Regelung getroffen werden soll, beispielsweise im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder im Gegenzug für Pflegeleistungen.
Daneben bietet der Erbvertrag, wegen der Klarheit der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen, die höchste Rechtssicherheit. Bei professioneller Handhabung lässt sich im Erbvertrag dieselbe Flexibilität herstellen wie beim Testament, bei gleichzeitig deutlich höherer Rechtssicherheit.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Überblick
Sowohl das gemeinschaftliche Testament (das nur unter Eheleuten verfasst werden kann, s.o.) als auch der Erbvertrag entfalten eine Bindungswirkung hinsichtlich der getroffenen letztwilligen Verfügungen. Sie schützen insbesondere den Schlusserben nach dem Versterben des ersten Beteiligten. Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede:
Ein gemeinschaftliches Testament kann ausschließlich zwischen Ehegatten errichtet werden, während der Erbvertrag auch von nicht verheirateten und beliebig vielen Personen geschlossen werden kann. Im Erbvertrag kann darüber hinaus ein wesentlich breiteres Spektrum an Regelungen getroffen werden, auch verbunden mit lebzeitigen Vereinbarungen.
Ein weiterer Unterschied liegt im Zeitpunkt der Bindungswirkung: Beim Erbvertrag entsteht diese bereits mit Vertragsabschluss (es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart, s.o.), während das gemeinschaftliche Testament erst mit dem Tod eines Ehegatten bindend wird. Zudem erlaubt der Erbvertrag eine größere Flexibilität bei der Gestaltung von Rücktrittsrechten oder Änderungsvorbehalten.
Am weitesten verbreitet ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und ihre Kinder als Schlusserben bestimmen. Diese Gestaltung wird häufig in Form eines gemeinschaftlichen Testaments gewählt, kann aber auch (bei professioneller Gestaltung sogar vorteilhafter) mittels Erbvertrag geregelt werden.
Typische Probleme und Risiken
Die Errichtung von letztwilligen Verfügungen, in welcher Form auch immer, sollte sorgfältig geplant werden. Denn ohne sachkundige Beratung können ungewollte steuerliche oder rechtliche Konsequenzen entstehen. Beispielsweise kann bei großen Vermögen eine doppelte Erbschaftsteuerbelastung eintreten, wenn die Freibeträge überschritten werden. Auch Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall sind eine häufige, oft unterschätzte Problematik.
Eine absolute Bindungswirkung hinsichtlich der Schlusserben ist ebenfalls kritisch zu betrachten: Lebenssituationen ändern sich, und es kann sinnvoll sein, spätere Anpassungsmöglichkeiten vorzusehen. Pflichtteilsstrafklauseln oder Änderungsvorbehalte müssen daher mit Fingerspitzengefühl formuliert werden.
Besonders wichtig ist dies, wenn eine Unternehmensnachfolge geplant oder eine Absicherung im Gegenzug für Pflegeleistungen erfolgen soll. In solchen Fällen bietet der Erbvertrag in der Regel die bessere Lösung.
Ihre Vorteile bei notarieller Beratung
Die notarielle Beratung und Beurkundung bietet entscheidende Vorteile:
- Rechtssicherheit durch fachkundige Formulierung Ihrer Wünsche
- Vermeidung von Formfehlern und Risiken der Unwirksamkeit
- Absicherung vor Streitigkeiten unter den Erben
- Amtliche Verwahrung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister
Als Ihr Notar in Berlin-Reinickendorf unterstütze ich Sie umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Nachlassregelung – sei es durch ein individuelles Testament oder einen verbindlichen Erbvertrag.
Testament und Erbvertrag erstellen lassen– Ihr Notar in Berlin
Als erfahrener Notar in Berlin-Reinickendorf berate ich Sie persönlich, umfassend und mit dem notwendigen Blick für Ihre individuellen Lebensumstände. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre Wünsche rechtssicher und vorausschauend umsetzt.
Ob Testament oder Erbvertrag – ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge.
Unsere Kanzlei befindet sich im Norden von Reinickendorf, im Ortsteil Hermsdorf, und ist von Tegel, Frohnau, Lübars, Glienicke Nordbahn, Schönfließ, Hohen Neuendorf, Mühlenbeck und Schildow schnell zu erreichen. Die Kanzlei befindet sich direkt am S-Bahnhof Hermsdorf und ist daher auch gut mit der S-Bahn (S1) erreichbar.
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Falls gewünscht, bieten wir notarielle Vorbesprechungen auch telefonisch an. Besuchen Sie unser Notariat in Reinickendorf. Wir stehen Ihnen für Beratung auf höchstem Niveau, saubere Vertragsgestaltungen und die sichere Abwicklung Ihrer notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.
Unsere Notarkanzlei befindet sich in Hermsdorf, einem Ortsteil des Berliner Bezirks Reinickendorf. Weitere Informationen zu unserem Notariat in Hermsdorf finden Sie auf der Startseite.
Sie möchten sich noch ausführlicher über die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag informieren? In unserem Blogbeitrag „Testament oder Erbvertrag: Was passt zu meiner Situation?“ finden Sie weitere hilfreiche Informationen rund um dieses Thema.
Häufig gestellte Fragen zum Testament und Erbvertrag
Was kostet ein Testament beim Notar in Berlin?
Die Kosten für ein Testament beim Notar in Berlin richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens und sind gesetzlich geregelt. Im Rahmen einer persönlichen Beratung erhalten Sie eine genaue Einschätzung der zu erwartenden Gebühren, wenn Sie Ihr Testament erstellen lassen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Ein einseitiges Testament können Sie jederzeit einseitig widerrufen oder ändern, ein nur für Eheleute mögliches gemeinschaftliches Testament so lange, wie beide noch leben.
Ein Erbvertrag hingegen wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und ist verbindlich. Änderungen sind hier in der Regel nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien möglich.
Wann sollte ich lieber einen Erbvertrag aufsetzen lassen?
Ein Erbvertrag ist sinnvoll, wenn bereits zu Lebzeiten eine verbindliche Regelung getroffen werden soll, etwa bei Unternehmensnachfolgen oder als Gegenleistung für Pflegeleistungen. Gerade für nicht verheiratete Paare bietet der Erbvertrag beim Notar in Berlin eine flexible und rechtssichere Gestaltungsmöglichkeit bieten.
Außerdem bietet der Erbvertrag höhere Rechtssicherheit und ist auch einem gemeinschaftlichen Testament vorzuziehen. Die sofortige Bindungswirkung lässt sich auch vertraglich abbedingen.
Kann ich mein Testament später noch ändern oder widerrufen?
Ja, ein Testament kann jederzeit geändert oder vollständig widerrufen werden, solange keine Bindungswirkung etwa bei einem gemeinschaftlichen Testament entstanden ist. Bei einem Erbvertrag ist eine Änderung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich oder wenn es eine vertragliche Öffnungsklausel gibt.
Muss ein Testament oder Erbvertrag immer notariell beurkundet werden?
Ein eigenhändiges Testament kann handschriftlich errichtet werden, ist jedoch fehleranfällig. Ein Erbvertrag hingegen muss zwingend notariell beurkundet werden. Für maximale Rechtssicherheit ist eine notarielle Beratung und Beurkundung in beiden Fällen zu empfehlen.